Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht ist das bei Straftaten Jugendlicher (14 bis 17 Jahre) und ggfs. Heranwachsender (18 bis 20 Jahre) anzuwendende Sonderstrafrecht.
Diebstahl (Fahrraddiebstahl, Ladendiebstahl)
Sachbeschädigung (z. B. Graffiti, Vandalismus)
Körperverletzung
Drogendelikte
Raub und räuberische Erpressung
Straßenverkehrsdelikte (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Trotz des im Jugendstrafrecht zentralen Erziehungsgedanken, kann das Gericht auch einen Jugendlichen (oder Heranwachsenden) zu einer Jugendstrafe verurteilen. Möglich sind auch Sanktionen wie eine Verwarnung oder Erteilung von Auflagen (z. B. Ableistung Arbeitsstunden). Voreintragungen können die Zukunft der oder des Jugendlichen negativ beeinflussen. Daher ist es gerade in Jugendstrafverfahren wichtig, früh einen erfahrenen Verteidiger hinzuzuziehen, um einschneidende Konsequenzen für das weitere Leben des jungen Menschen abzuwenden.