Berufung und Revision
Die KANZLEI AYDIN unterstützt Sie als erfahrene Strafrechtskanzlei, wenn gegen Sie ein Urteil ergangen ist und dieses angegriffen werden soll. Mit der Berufung und der Revision stellt das Strafprozessrecht wirksame Rechtsmittel zur Verfügung, um gerichtliche Entscheidungen korrigieren zu lassen – je nach Verfahrensstand und Zielrichtung entweder mit einer neuen Tatsachenverhandlung oder einer rechtlichen Überprüfung.
Wurde das Urteil vom Amtsgericht erlassen, eröffnet die Berufung die Möglichkeit einer erneuten Verhandlung vor dem Landgericht. Dabei werden Beweise nochmals erhoben, Zeugen erneut gehört und die gesamte Sach- und Rechtslage neu bewertet. Das Gericht ist nicht an die vorherige Entscheidung gebunden. Dadurch kann sowohl der Schuldspruch als auch das Strafmaß umfassend überprüft und gegebenenfalls abgeändert werden.
Die Revision hingegen dient der Kontrolle auf Rechtsfehler. Sie richtet sich gegen Urteile des Amts- oder Landgerichts und wird durch das zuständige Oberlandesgericht bzw. dem Bundesgerichtshof geprüft. Eine neue Beweisaufnahme findet hierbei nicht statt. Entscheidend ist hier, ob das Ausgangsgericht das materielle Recht zutreffend angewendet und die Verfahrensvorschriften eingehalten hat. Bereits formale Fehler können zur Aufhebung des Urteils führen. Voraussetzung ist jedoch eine präzise und fristgerechte Begründung, weil das Revisionsverfahren strengen Anforderungen unterliegt.
Beide Rechtsmittel sind an gesetzliche Fristen gebunden. Grundsätzlich muss innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils das entsprechende Rechtsmittel eingelegt werden. In dieser Phase ist entscheidend, schnell und strategisch überlegt zu handeln, um die eigene Rechtsposition nicht zu schwächen.
Die KANZLEI AYDIN steht Ihnen auch im Rechtsmittelverfahren zuverlässig zur Seite. Wir prüfen Ihr Urteil sorgfältig, bewerten die Erfolgsaussichten realistisch und setzen Ihre Interessen in der Berufung- oder Revisionsinstanz konsequent durch.