Betäubungs­mittel­strafrecht

Die KANZLEI AYDIN hilft Ihnen als erfahrene Strafrechtskanzlei, wenn wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gegen Sie ermittelt wird – ganz gleich, ob es um den Anbau, die Herstellung, den Besitz oder das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln geht.

In diesem Deliktsfeld ist beinahe jedes denkbare Verhalten strafbar. Die Höhe der zu erwartenden Folgen ist abhängig von der Art der Droge, der Gewichts- und Wirkstoffmengen sowie der konkret vorwerfbaren Handlung. Dadurch können zwar verschiedene strafrechtliche Konsequenzen drohen. Voraussetzung dafür ist aber natürlich, dass die oder der Beschuldigte auch überführt werden kann. In der Praxis bedienen sich Ermittlungsbehörden hierfür üblicherweise der Telekommunikationsüberwachung, Observation und Durchsuchung. Gerade im Ermittlungsverfahren gilt es, schnell und wohlüberlegt vorzugehen, um das bestmögliche Ergebnis erzielen zu können.

Die KANZLEI AYDIN steht hierbei effektiv und zuverlässig an Ihrer Seite.