Wirtschafts­strafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht besteht aus einer Vielzahl von Delikten, welche in verschiedenen Gesetzen normiert sind. Die Vorwürfe können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch berufliche Folgen auslösen. Besonders Führungskräfte, Vorstände und Geschäftsführer können hier betroffen sein.

Betrug

Unterschlagung

Untreue

Insolvenzverschleppung

Verletzung der Buchführungspflicht

Korruption

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt

Bankrott

Geldwäsche

 

Die KANZLEI AYDIN berät Sie auch auf diesem Gebiet. Wir erarbeiten gerne Ihre passgenaue Verteidigungsstrategie.