Allgemeines Strafrecht

Die von Poli­zei und Staats­an­walt­schaft erho­be­nen Vor­wür­fe kön­nen jeden Lebens­be­reich betref­fen. Ihr stärks­tes Recht als Beschuldigte/r in einem Ermitt­lungs­ver­fah­ren ist zunächst Ihr Schwei­ge­recht. Nut­zen Sie es! Es hat gro­ße Bedeu­tung für Ihre Ver­fah­rens­po­si­ti­on und kann den Fort­gang des Straf­ver­fah­rens wesent­lich beein­flus­sen. Ihre Devi­se muss lau­ten: Reden ist Sil­ber, Schwei­gen ist Gold — erst zum Anwalt!

Herr Aydin steht Ihnen in jeder Lage des Ver­fah­rens zur Sei­te und ver­tei­digt Sie gegen die ver­schie­de­nen Vor­wür­fe aus dem all­ge­mei­nen Straf­recht. Hier­zu zäh­len ins­be­son­de­re:

  • Dieb­stahl
  • Betrug (auch Com­pu­ter- und Sub­ven­ti­ons­be­trug)
  • Erpres­sung
  • Raub
  • Räu­be­ri­sche Erpres­sung
  • Heh­le­rei
  • Unter­schla­gung
  • Sach­be­schä­di­gung
  • Kör­per­ver­let­zung
  • Fahr­läs­si­ge Tötung
  • Mord & Tot­schlag
  • Unter­las­se­ne Hil­fe­leis­tung
  • Nöti­gung & Belei­di­gung
  • Fal­sche Ver­däch­ti­gung & Straf­ver­ei­te­lung
  • Falsch­aus­sa­ge
  • Urkun­den­fäl­schung

Die auf­ge­zähl­ten Delik­te stel­len ledig­lich eine Aus­wahl dar. Herr Aydin ist selbst­ver­ständ­lich auch in diver­sen wei­te­ren Berei­chen des Straf­rechts tätig. Spre­chen Sie uns an, wir fin­den auch in Ihrem Fall die für Sie bes­te Lösung.