Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht besteht aus einer Vielzahl von Delikten, welche in verschiedenen Gesetzen normiert sind. Die Vorwürfe können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch berufliche Folgen auslösen. Besonders Führungskräfte, Vorstände und Geschäftsführer können hier massiv betroffen sein. Dabei handelt es sich beispielsweise um folgende Delikte:
- Betrug (z. B. Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug)
- Unterschlagung
- Untreue
- Insolvenzverschleppung
- Bankrott
- Verletzung der Buchführungspflicht
- Geldwäsche
- Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt
- Korruption (Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung)
- Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
Die Kanzlei Aydin berät und verteidigt Sie auch auf diesem Gebiet. Wir erarbeiten Ihnen eine passgenaue Verteidigungsstrategie und bieten kompetente Strafverteidigung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.