Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirt­schafts­straf­recht besteht aus einer Viel­zahl von Delik­ten, wel­che in ver­schie­de­nen Geset­zen nor­miert sind. Die Vor­wür­fe kön­nen neben straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen auch beruf­li­che Fol­gen aus­lö­sen. Beson­ders Füh­rungs­kräf­te, Vor­stän­de und Geschäfts­füh­rer kön­nen hier mas­siv betrof­fen sein. Dabei han­delt es sich bei­spiels­wei­se um fol­gen­de Delik­te:

  • Betrug (z. B. Sub­ven­ti­ons­be­trug, Kapi­tal­an­la­ge­be­trug, Kre­dit­be­trug)
  • Unter­schla­gung
  • Untreue
  • Insol­venz­ver­schlep­pung
  • Bank­rott
  • Ver­let­zung der Buch­füh­rungs­pflicht
  • Geld­wä­sche
  • Vor­ent­hal­tung und Ver­un­treu­ung von Arbeits­ent­gelt
  • Kor­rup­ti­on (Bestechung, Vor­teils­an­nah­me und Vor­teils­ge­wäh­rung)
  • Wett­be­werbs­be­schrän­ken­de Abspra­chen

Die Kanz­lei Aydin berät und ver­tei­digt Sie auch auf die­sem Gebiet. Wir erar­bei­ten Ihnen eine pass­ge­naue Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie und bie­ten kom­pe­ten­te Straf­ver­tei­di­gung im Bereich des Wirt­schafts­straf­rechts.