Straßenverkehr & Ordnungswidrigkeiten

Die Teil­nah­me am öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr birgt bekann­ter­ma­ßen eine grund­sätz­li­che Gefahr —  so weit, so schlecht. Neben den rea­len Risi­ken für Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und ‑teil­neh­mer kann sich sehr schnell auch das Tor für die zivil- und straf­recht­li­che Haf­tung öff­nen. Auch der Vor­wurf einer Ord­nungs­wid­rig­keit kann – ins­be­son­de­re im Bereich der Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten – schwe­re Kon­se­quen­zen haben. Des­halb ist Herr Aydin auch in den fol­gen­den Rechts­ge­bie­ten enga­giert und durch­set­zungs­stark für Sie aktiv:

  • Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis

  • Fah­ren unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss

  • Sta­ßen­ver­kehrs­ge­fähr­dung

  • Uner­laub­ter Ein­griff in den Stra­ßen­ver­kehr

  • Uner­laub­tes Ent­fer­nen vom Unfall­ort

  • Fahr­läs­si­ge Kör­per­ver­let­zung
  •  Fahr­läs­si­ge Tötung

  • Unter­las­se­ne Hil­fe­leis­tung

  • Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung

  • Fahr­ver­bot und Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis

  • Ver­kehrs­un­fall­ab­wick­lung

  • Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis

  • Fah­ren unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss

  • Sta­ßen­ver­kehrs­ge­fähr­dung

  • Uner­laub­ter Ein­griff in den Stra­ßen­ver­kehr

  • Uner­laub­tes Ent­fer­nen vom Unfall­ort

  • Fahr­läs­si­ge Kör­per­ver­let­zung

Ob zu schnell gefah­ren oder bei Über­que­rung der Ampel geblitzt - beauf­tra­gen Sie zur Durch­set­zung Ihrer Rech­te die spe­zia­li­sier­te Kanz­lei Aydin. Beden­ken Sie hier­bei, dass Sie ohne anwalt­li­che Unter­stüt­zung in Ihren Ver­tei­di­gungs­mög­lich­kei­ten ein­ge­schränkt sind – erst recht, wenn Sie kei­ne juris­ti­schen Kennt­nis­se besit­zen. Die Zustel­lung eines Anhö­rungs­bo­gens oder eines Buß­geld­be­schei­des kann unge­ahn­te Fol­gen haben. Die Kanz­lei Aydin wird Sie umfas­send über Ihre Mög­lich­kei­ten auf­klä­ren, Ihr Akten­ein­sichts­recht rea­li­sie­ren und die für Sie bes­te Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie ent­wer­fen. Ist der gel­be Brief schon da? Dann soll­ten Sie jetzt nicht zögern. Wir lei­ten alle erfor­der­li­chen Schrit­te für Sie ein.

Das Ver­kehrs­straf­recht ist – ins­be­son­de­re seit dem sog. Ber­li­ner „Kudamm-Raser-Fall“ – in den ver­gan­ge­nen Jah­ren mehr­fach ver­schärft wor­den. Die Kanz­lei Aydin rät davon ab, die­ses Ter­rain ohne anwalt­li­che Unter­stüt­zung zu betre­ten. Es ist nie zu spät, einen Anwalt zu beauf­tra­gen.

Rechtsschutzversicherung vorhanden?

Sie haben eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Ver­kehrs­recht und/oder Straf­recht? Umso bes­ser! Ihre Ver­si­che­rung trägt mög­li­cher­wei­se die Anwalts­kos­ten. Wir beant­wor­ten Ihre Fra­gen. Ris­kie­ren Sie weder Punk­te in Flens­burg, noch ein Fahr­ver­bot. Unter Umstän­den kön­nen die­se und ande­re Fol­gen ver­mie­den wer­den. Die Kanz­lei Aydin berät und ver­tritt Sie – neben ver­kehrs­recht­li­chen Buß­geld­ver­fah­ren – selbst­ver­ständ­lich auch in wei­te­ren Berei­chen des Ord­nungs­wid­rig­keits­rechts.

Die Ver­tre­tung bei der zivil­recht­li­chen Ver­kehrs­un­fall­ab­wick­lung birgt für Sie in der Regel eben­falls kein Kos­ten­ri­si­ko, wenn nicht Sie, son­dern die Gegen­sei­te das Unfall­ge­sche­hen schuld­haft ver­ur­sacht hat. Sichern Sie Ihre Schmer­zens­geld­an­sprü­che und errei­chen Sie gemein­sam mit der Kanz­lei Aydin Maxi­mal­zie­le.