Straßenverkehr & Ordnungswidrigkeiten
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Fahren ohne Fahrerlaubnis
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Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
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Staßenverkehrsgefährdung
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Unerlaubter Eingriff in den Straßenverkehr
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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahrlässige Körperverletzung
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Fahrlässige Tötung
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Unterlassene Hilfeleistung
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Geschwindigkeitsüberschreitung
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Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis
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Verkehrsunfallabwicklung
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Fahren ohne Fahrerlaubnis
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Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
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Staßenverkehrsgefährdung
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Unerlaubter Eingriff in den Straßenverkehr
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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahrlässige Körperverletzung
Ob zu schnell gefahren oder bei Überquerung der Ampel geblitzt - beauftragen Sie zur Durchsetzung Ihrer Rechte die spezialisierte Kanzlei Aydin. Bedenken Sie hierbei, dass Sie ohne anwaltliche Unterstützung in Ihren Verteidigungsmöglichkeiten eingeschränkt sind – erst recht, wenn Sie keine juristischen Kenntnisse besitzen. Die Zustellung eines Anhörungsbogens oder eines Bußgeldbescheides kann ungeahnte Folgen haben. Die Kanzlei Aydin wird Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten aufklären, Ihr Akteneinsichtsrecht realisieren und die für Sie beste Verteidigungsstrategie entwerfen. Ist der gelbe Brief schon da? Dann sollten Sie jetzt nicht zögern. Wir leiten alle erforderlichen Schritte für Sie ein.
Das Verkehrsstrafrecht ist – insbesondere seit dem sog. Berliner „Kudamm-Raser-Fall“ – in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft worden. Die Kanzlei Aydin rät davon ab, dieses Terrain ohne anwaltliche Unterstützung zu betreten. Es ist nie zu spät, einen Anwalt zu beauftragen.
Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht und/oder Strafrecht? Umso besser! Ihre Versicherung trägt möglicherweise die Anwaltskosten. Wir beantworten Ihre Fragen. Riskieren Sie weder Punkte in Flensburg, noch ein Fahrverbot. Unter Umständen können diese und andere Folgen vermieden werden. Die Kanzlei Aydin berät und vertritt Sie – neben verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren – selbstverständlich auch in weiteren Bereichen des Ordnungswidrigkeitsrechts.
Die Vertretung bei der zivilrechtlichen Verkehrsunfallabwicklung birgt für Sie in der Regel ebenfalls kein Kostenrisiko, wenn nicht Sie, sondern die Gegenseite das Unfallgeschehen schuldhaft verursacht hat. Sichern Sie Ihre Schmerzensgeldansprüche und erreichen Sie gemeinsam mit der Kanzlei Aydin Maximalziele.