Betäubungsmittelstrafrecht

Rechts­an­walt Aydin hilft Ihnen als erfah­re­ner Straf­ver­tei­di­ger, wenn gegen Sie wegen des Ver­dachts des Ver­sto­ßes gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz (BtMG) ermit­telt wird — ganz gleich, ob es um den Anbau, die Her­stel­lung, den Besitz oder das Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln geht. In die­sem Delikts­feld ist bei­na­he jedes denk­ba­re Ver­hal­ten straf­bar. Die Höhe der zu erwar­ten­den Fol­gen ist abhän­gig von der Art der Dro­ge, der Gewichts- und Wirk­stoff­men­gen sowie der kon­kret vor­werf­ba­ren Hand­lung. Dadurch kön­nen zwar ver­schie­de­ne straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen dro­hen. Vor­aus­set­zung dafür ist aber natür­lich, dass die oder der Beschul­dig­te auch über­führt wer­den kann. In der Pra­xis bedie­nen sich Ermitt­lungs­be­hör­den hier­für übli­cher­wei­se der Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung, Obser­va­ti­on und Durch­su­chung. Gera­de im Ermitt­lungs­ver­fah­ren gilt es, schnell und wohl­über­legt vor­zu­ge­hen, um das best­mög­li­che Ergeb­nis erzie­len zu kön­nen. Die Kanz­lei Aydin steht hier­bei effek­tiv und zuver­läs­sig an Ihrer Sei­te.