Untersuchungshaft
Nach einer Verhaftung oder Festnahme ist Eile geboten. Für den Betroffenen handelt es sich um eine massive und einschneidende Maßnahme. Auch Angehörige leiden unter der zumeist plötzlich eintretenden Veränderung. Die Untersuchungshaft darf jedoch nur angeordnet werden, wenn ein
sog. dringender Tatverdacht und ein Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, Wiederholungsgefahr)
vorliegen. Außerdem muss die Verhaftung den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit genügen. Herr Aydin prüft für Sie die Sach- und Rechtslage nach gewährter Akteneinsicht. Möglich ist, dass Haftprüfung oder Haftbeschwerde Erfolgsaussichten haben. Das Ziel in Haftsachen ist stets die schnellstmögliche Aufhebung bzw. Außervollzugsetzung des Haftbefehls.